Wir suchen aktuell nach einer Studentischen Hilfskraft (SHK), die uns bei unseren Aufgaben unterstützt. Die Arbeitszeit beträgt 36 h/Monat auf Minijob-Basis. Bewerbungsschluss ist der 15.03.2026
Eine Voraussetzung für die Einstellung ist, dass bisher noch kein Hochschulabschluss vorliegt.
Die Vergütung erfolgt nach der Maßgabe der hochschulinternen Richtlinien für die Beschäftigung und Vergütung wissenschaftlicher und studentischer Hilfskräfte an der Universität zu Köln. Aktuell entspricht dies einem brutto-Stundenlohn von 13,98€. Die Einarbeitung erfolgt durch unsere erfahrene SHK.
Eine ausführliche Ausschreibung mit allen Aufgaben findet ihr hier.
Wir freuen uns über aussagekräftige Bewerbungen mit Lebenslauf und Motivationsschreiben an info@lawcliniccologne.com
