Du möchtest Mitglied des Refugee Law Clinic Cologne e.V. werden? Wir unterscheiden zwischen der aktiven Mitgliedschaft und der Fördermitgliedschaft.
Aktive Mitgliedschaft
Um aktives Mitglied zu werden lade bitte unseren Mitgliedschaftsantrag herunter und bring ihn uns im Büro vorbei oder sende ihn uns per E-Mail.
Wir freuen uns auf dich!
Fördermitgliedschaft
Die Refugee Law Clinic Cologne e.V. bietet studentische Rechtsberatung für Flüchtlinge. Sowohl die inhaltliche Arbeit in Form von Beratungstätigkeiten, Informationsvermittlung und Begleitungen zu Behörden, als auch alle organisatorischen Vereinsaufgaben werden in Eigenregie von unseren ehrenamtlichen Mitgliedern realisiert.
Die große Nachfrage seitens der Ratsuchenden erfordert nicht nur die Bereitschaft vieler Studierender zur aktiven Mitarbeit, sondern darüber hinaus auch einen großen Kreis von Unterstützer*innen, der um die Bedeutung unserer Arbeit weiß und entschlossen ist, diese finanziell zu fördern. Obgleich sich die Vereinsmitglieder unentgeltlich engagieren, fallen Kosten unter anderem für die Ausbildung der Studierenden an, für die Durchführung von Tagungen im Rahmen der Netzwerkarbeit, die Bereitstellung von Schulungs- und Arbeitsmaterialien, sowie für Werbemaßnahmen und Aktionen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Da die Refugee Law Clinic Cologne keine öffentlichen Fördermittel erhält, ist sie bei der Finanzierung der Ausgaben auf Mitgliedsbeiträge, private Spenden und Stiftungsgelder angewiesen.
Als Fördermitglied leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung unserer Arbeit und ermöglichen uns, auch in Zukunft unser Angebot aufrechtzuerhalten und weiter auszubauen.
Ihre Bereitschaft zur längerfristigen Unterstützung gibt uns die notwendige Planungssicherheit, um vorausschauend handeln und nachhaltige Investitionen tätigen zu können. Auch der Hilfe unserer Fördermitglieder ist es daher zu verdanken, dass wir die Idee der kostenfreien Rechtsberatung für Geflüchtete verwirklichen und verbreiten können.
Da jede Hilfe zählt, bestimmen unsere Fördermitglieder selbst, welchen Beitrag sie zahlen möchten. Der Mindestbetrag liegt regulär bei 60,00 € (ermäßigt 30,00 €) pro Jahr. Ob eine Ermäßigungsberechtigung vorliegt, ist der Selbsteinschätzung überlassen.
Ihren Fördermitgliedschaftsbeitrag können Sie von der Steuer absetzen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne eine Spendenquittung aus. Bis zu einem Betrag von 200,00 € genügt jedoch in der Regel die Vorlage des Kontoauszugs beim Finanzamt.
Bitte geben Sie in der Überweisung des Mitgliedsbeitrags als Verwendungszweck “Fördermitgliedschaft” und (falls Mitglied und Kontoinhaber nicht übereinstimmen) Ihren Namen an.
Um als Fördermitglied unserem Verein beizutreten, benutzen Sie bitte das Beitrittsformular und senden Sie dieses an uns per E-Mail.