Die Wissenschaftliche Arbeitsgruppe der RLCC (WA) unterstützt die Beratungstätigkeit durch wissenschaftliche Analysen migrations- und asylrechtlicher Fragestellungen. So können wir nicht nur unsere Beratungspraxis weiter verbessern, sondern auch ein wenig prominentes Rechtsgebiet durch wissenschaftliche Publikationen voranbringen.

Leitung: Lisa-Marie Bache und Max von Maydell

Welche Aufgaben übernehmen wir?

Die Wissenschaftliche Arbeitsgruppe engagiert sich insbesondere in 3 Aufgabenbereichen: 

Erstens unterstützen wir unseren Beirat und beraten RLCC-Mitglieder durch Recherchearbeiten zu Problemen, die in der Beratungspraxis auftauchen.

Zweitens erstellen wir Publikationen (Fachartikel, Blogbeiträge, Urteilsanmerkungen etc.) zu aktuellen Problemen des Ausländer- und Asylrechts, um zu einer stärkeren wissenschaftlichen Aufarbeitung dieses Rechtsgebietes beizutragen. Dazu übernehmen wir die wissenschaftliche Betreuung der Veröffentlichungen im RLC-Journal der Refugee Law Clinic Berlin.

Drittens übersetzen und analysieren wir relevante asylrechtliche Urteile für die Datenbank EDAL, damit Anwält*innen aus ganz Europa sie für ihre Argumentation nutzen können.

So haben wir zum Beispiel folgende wissenschaftliche Beiträge abgeschlossen:

Rechtsgutachten

  • Die Rechtslage bei Widerruf und Rücknahme der Anerkennung sowie Mitwirkungspflichten in Aufhebungsverfahren im Lichte höherrangingen Rechts
  • Der Rechtsrahmen für Staatenlose in Deutschland
  • Mindeststandards in Zentralen Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete

Publikationen

Edal-Summaries

  • Österreich – Verwaltungsgerichtshof, 08. September 2015, Ra 2015/18/0113 (deutsch, englisch)
  • Österreich – Verfassungsgerichtshof, 23. September 2016, E 1200/2016-12 (deutsch/englisch)
  • Österreich – Verwaltungsgerichtshof, 27. Juni 2017, Ra 2017/18/0118 (deutsch, englisch)
  • Deutschland – Bundesverwaltungsgericht, 11. Juli 2018, BVerwG 1 C 18.17 (deutsch, englisch)
  • Deutschland – Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, 4. September 2018, OVG 3 S 47.18, OVG 2 M 52.18 (deutsch, englisch)
  • Deutschland – Verwaltungsgericht Trier, 27. März 2019, 7 L 1027/19.TR (deutsch, englisch)

Wer kann mitmachen?

Die WA richtet sich vor allem an Studierende aller Semester und Doktorand*innen, die Interesse an der ausländer- und asylrechtlichen Wissenschaft haben. Aber auch andere Interessierte, z.B. Praktiker*innen können mitmachen. Wir erarbeiten v.a. rechtliche Analysen, freuen uns aber auch über die Unterstützung von Personen anderer Fachrichtungen. Kurzum: Alle, die Erfahrung im wissenschaftlichen Arbeiten sammeln und ggf. eigene Publikationen veröffentlichen wollen, sind herzlich willkommen. Der zeitliche Aufwand und die konkreten Aufgaben lassen sich flexibel gestalten.

Interesse?

Wenn Du Interesse an der Mitarbeit oder noch Fragen hast, schreib uns einfach eine E-Mail. Bitte gib dabei an, welches unserer Tätigkeitsfelder dich interessiert und in welchem Stadium der Ausbildung Du Dich befindest (Doktorand*in oder Student*in in welchem Semester).

Wir freuen uns auf Dich!