Liebes Mitglied der RLCC,

wir freuen uns sehr, dass du den Semesterkurs abgeschlossen hast oder dabei bist, dies zu tun und freuen uns über dein Interesse. Die Mandatsübernahme im Rahmen der RLCC ist das Herzstück des Vereins und sicherlich der Grund, weswegen du bei uns bist. Wir haben in den letzten 10 Jahren schon Hunderte von Mandaten übernommen und so viele Menschen unterstützen können. Für viele Mitglieder ist der Schritt von der Theorie des Semesterkurses in die Praxis aber oft schwer und mit (berechtigtem) Respekt verbunden. In den folgenden FAQ gehen wir auf Fragen ein, die uns oft gestellt werden, und beantworten diese.

Wie übernehme ich ein Mandat für die RLCC?

Die Mandate werden in der Mandatsbörse im Intranet verteilt. Dort gibt es unter dem Reiter „Allgemein“ die Mandatsbörse, in der alle offenen Mandate angezeigt werden. Zu jedem Mandat gibt es eine kurze Beschreibung. Über den Button „Bewerben“ kannst du zeigen, dass du dich für das Mandat interessierst. Die Verteilung übernimmt das Mandatsressort. Sobald du für das Mandat eingeteilt wurdest, meldet sich das Mandatsressort bei dir per E-Mail.

Wie erhalte ich Zugang zum Intranet?

Um Zugang zum Intranet zu erhalten, musst du dich registrieren. Voraussetzung für die Registrierung ist das Einreichen eines unterschriebenen Mitgliedschaftsantrags und einer unterschriebenen Verschwiegenheitserklärung, denn nur Mitglieder dürfen auf das Intranet zugreifen. Dies dient dem Schutz der persönlichen Daten unserer Mandant*innen. Den Mitgliedschaftsantrag findest du online auf unserer Website, oder du kommst persönlich bei uns im Büro vorbei. Wenn du ihn ausgefüllt hast, schickst du ihn an shk@lawcliniccologne.com. Im Anschluss erhältst du von uns eine Willkommensmail, mit dieser wird die Verschwiegenheitserklärung zugeschickt. Diese solltest du uns dann nochmal unterschrieben zurückkommen lassen. Ansonsten kannst du auch gerne während der Öffnungszeiten im Büro vorbeikommen und den Antrag dort ausfüllen. Nachdem beide Dokumente hinterlegt wurden, bekommst du deine Zugangsdaten von den Studentischen Hilfskräften zugesendet und kannst dich im Intranet anmelden. Wenn es länger dauert oder technische Probleme gibt, kannst du dich gerne immer bei shk@lawcliniccologne.com melden.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um ein Mandat zu übernehmen?

Neben der Registrierung im Intranet musst du grundsätzlich ein „vollqualifiziertes Mitglied“ sein, um ein Mandat mitübernehmen zu können. Das bedeutet, dass du den Semesterkurs absolviert und die Klausur des Semesterkurses bestanden sowie den Mandatsworkshop besucht haben musst. Innerhalb eines Jahres musst du dann drei Schulungen besuchen, um den vollqualifizierten Status über das erste Jahre hinaus beibehalten zu können. Eine Schulung muss dabei die Schulung zur aktuellen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Behördenpraxis von Herrn Dieckmann sein. Die Schulungen finden meist digital statt.

Außerdem gibt es die Möglichkeit unter der Anleitung eines vollqualifizierten Mitgliedes bei einem Mandat zu hospitieren. Dazu muss die Mandatsarbeit-Schulung abgeschlossen werden und der Semesterkurs erfolgreich oder in absehbarer Zeit beendet werden und der Einführungskurs in die Mandatsarbeit besucht worden sein. Mehr Informationen gibt es in der Ausbildungsordnung, die du auch im Intranet findest (Allgemein –> Dokumente).

Ich habe mich auf ein Mandat beworben, aber das Mandat wurde mir bisher nicht zugeteilt. Woran liegt das?

Das kann daran liegen, dass sich bisher noch keine weitere Person auf das Mandat beworben hat. Jedes Mandat muss mindestens von zwei Personen bearbeitet werden. Außerdem muss eine Person vollqualifiziert sein (was im Moment leider auf nicht so viele Mitglieder zutrifft). Daher kann es teilweise länger dauern, bis ein Mandat verteilt werden kann. Ggf. ist es daher sinnvoll, wenn du aktuelle Schulungen ablegst, um vollqualifiziert zu werden oder wenn du dich mit einer Person, die du kennst, gleichzeitig auf das Mandat bewirbst. Aktuell besteht wirklich ein hoher Bedarf an vollqualifizierten Mitgliedern und viele Mandate befinden sich sehr lange auf der Warteliste, weil sich nicht genügend vollqualifizierte Mitglieder zurückmelden.

Ich habe mit eine*m*r Freund*in den Semesterkurs gemacht und auch alle Schulungen abgelegt, sodass wir beide/ eine*r von uns vollqualifiziert ist. Wir haben aber gar keine praktische Erfahrung. Ergibt es da Sinn sich zusammen auf ein Mandat zu bewerben?

Alle bei der RLCC beratenden Personen haben irgendwann mit ihrem ersten Mandat angefangen und viele haben ihr erstes Mandat zusammen mit einer anderen Person ohne Beratungserfahrung übernommen. Der Einführungskurs in die Mandatsarbeit geht auf die Punkte ein, die auf jeden Fall beachtet werden müssen, sonstiges Vorwissen oder sonstige Erfahrung ist zwar sicherlich hilfreich, aber nicht zwingend notwendig. Das Mandatsressort versucht, wenn möglich, immer erfahrenere Beratende mit weniger erfahrenen zusammenzubringen (sog. Buddy-Programm), dies geschieht aber eher, um die neuen Beratende zu beruhigen und nicht, da es wirklich notwendig ist. Aufgrund des in der nächsten Frage beschriebenen Verfahrens und der Supervision können Mandate auch von zwei Personen zusammen übernommen werden, die noch gar keine Beratungserfahrung haben.

Der Semesterkurs ist schon länger her und auch nach den Schulungen habe ich das Gefühl, dass ich nicht alle Fragen ausreichend beantworten kann, die im Mandatstext erwähnt werden. Ergibt es da Sinn sich auf ein Mandat zu bewerben?

Der Semesterkurs und der Einführungskurs in die Mandatsarbeit geben euch das Handwerkzeug mit auf den Weg, um ein Mandat professionel bearbeiten zu können. Trotzdem wird man bei fast allen Mandaten mit Fragestellungen konfrontiert, die im Semesterkurs nur am Rande oder sogar gar nicht behandelt wurden.

Die darüber hinausgehenden Fragen sollten nicht ad hoc im ersten Gespräch mit der*dem Mandant*in beantworten werden, sondern sind meistens erst nach einer eigenen Recherche lösbar. Oft besteht bei Mitgliedern aber auch Unsicherheit, ob die dann gefundene Lösung wirklich richtig ist.

Für genau diesen Zweck gibt es die Supervision: Diese findet monatlich bei zwei Expert*innen auf dem Gebiet des Migrationsrecht statt und ist eine Art Sprechstunde, bei der man Fragen stellen und die bisher gefundene Lösung präsentieren kann. Die Supervision ist verpflichtend und soll sicherstellen, dass nur rechtliche Ratschläge gegeben werden, die durch eine*n Anwältin*Anwalt abgenickt wurden.

Wie und wo findet die Supervision statt? Wie kann ich mich für diese anmelden?

Im Moment führen Herr Weische und Frau Frings Supervisionen durch, wobei sich diese immer ungefähr  monatlich abwechseln. Herr Weische führt seine Supervision in seiner Kanzlei in der Luxemburger Straße in der Nähe der Uni durch, Frau Frings führt die Supervision digital durch. Wenn ihr euch auf ein Mandat beworben habt, werdet ihr automatisch an die Supervision erinnert und zu der nächsten Supervision eingeladen. Die Supervision ist auch zu Anfang der Mandatsübernahme verpflichtend (wobei ihr nicht zwangsläufig direkt den ersten Termin wahrnehmen müsst, falls ihr an diesem nicht könnt). Die kommenden Termine findet ihr im Kalender im Intranet.

Wenn ihr Fragen zu den Terminen oder zu der Supervision habt, könnt ihr euch an mandate@lawcliniccologne.com wenden.

Ich würde gerne ein vollqualifiziertes Mitglied werden, um Mandate direkt übernehmen zu können. Wie werde ich als qualifiziertes Mitglied vollqualifiziert?

Voraussetzung für eine Vollqualifikation ist der Besuch von zwei aktuellen Schulungen, die nicht mehr als ein Semester zurückliegen dürfen. Ihr müsst also jedes Jahr zwei Schulungen besuchen, um diesen Status zu erhalten bzw. beizubehalten. Im Moment gibt es leider nur knapp 20 vollqualifizierte Mitglieder im Verein, gleichzeitig sind die Schulungen nur wenig besucht. Wir freuen uns daher sehr, wenn ihr euch die Daten in den Kalender eintragt und zahlreich an den Schlungen teilnehmt.

Was ist, wenn ich einen Fehler mache und dieser zu negativen Folgen bei der beratenden Person führt?

Durch verschiedene Maßnahmen kann dies nicht passieren. Erst einmal sortiert die Sprechstunde bei der Mandatsaufnahme die Mandate aus und nimmt nur diejenigen Mandate auf, die rechtlich nicht so kompliziert und zeitlich machbar sind und bei denen keine endgültigen Folgen im Raum stehen (wie z.B. eine Abschiebung). Fälle, bei denen ein solches Risiko besteht, werden nur in Ausnahmefällen aufgenommen und dann besonders im Mandatstext markiert oder direkt gezielt an erfahrenere Beratende vermittelt.

Sonstige Fehler können nicht geschehen, wenn ihr euch an die beiden wichtigen Regeln haltet: Ihr solltet euch bei dem ersten Gespräch zurückhalten und die Supervision in Anspruch nehmen. Auch wenn es beim ersten Gespräch manchmal schwer fällt, solltet ihr in diesem nur die Informationen über den Fall sammeln und noch keine Aussagen über das weitere Vorgehen treffen, außer ihr seid euch absolut sicher, was getan werden muss. Nach dem ersten Gespräch sollt ihr eure Lösung für das Mandat erarbeiten und müsst diese dann zwingend durch die Supervision überprüfen lassen. Erst danach sollt und dürft ihr dem*der Mandant*in einen rechtlichen Ratschlag geben. Dies stellt sicher, dass keine vorschnellen Schritte unternommen werden, die dann negative Folgen haben könnten.

An wen kann ich mich wenden, wenn plötzlich etwas Unerwartetes passiert und nicht mehr viel Zeit zum Handeln bleibt?
Die Fälle, in denen zu hoher Zeitrdruck besteht, werden von der Sprechstunde nicht aufgenommen, da sonst das Risiko einer nicht rechzeitigen Mandatsverteilung bestehen würde. Es kann aber natürlich trotzdem einmal vorkommen, dass sich die Situation während der Bearbeitung des Mandats ändert oder unerwartete Probleme auftreten. Dann ist beim nächsten Supervisionstermin zu klären, ob dies im Rahmen der Mandatsarbeit noch bearbeitet werden kann/sollte oder dieses Problem von Anwält*innen bearbeitet werden muss.

Kann der nächste Supervisionstermin aus zeitlichen Gründen nicht mehr abgewartet werden, gibt es eine Reihe von Mitgliedern im Beirat, die sich bereit erklärt haben, auch spontan zur Verfügung zu stehen. Um diese zu kontaktieren, schreibt bitte an sprechstunde@lawcliniccologne.com und mandate@lawcliniccologne.com, damit die Ressorts einen Kontakt herstellen können. Insbesondere Dorothee Frings hat immer wieder auch spontan geholfen, falls es einmal zu einer solchen Situation kam. Wenn das Problem sehr kurzfristig und ersichtlich ernst ist, sollte das Mandat außerdem zur Sicherheit immer an Anwält*innen verwiesen werden.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich sonstige Fragen und Probleme habe?

Erste Adresse ist das Mandatsressort: mandate@lawcliniccologne.com. Ansonsten könnt ihr auch die Sprechstunde kontaktieren, insbesondere wenn ihr Rückfragen zur Aufnahme des Mandats habt: sprechstunde@lawcliniccologne.com. Für organisatorische oder technische Fragen, z.B. bez. des Intranets, wendet ihr euch am besten an shk@lawcliniccologne.com.

Ist es sehr dringend und die entsprechenden Stellen antworten nicht schnell genug, könnt ihr auch die anderen Mitglieder der RLCC anschreiben, die dann versuchen werden den Kontakt persönlich herzustellen.

Im Moment kann ich mir die Mandatsübernahme nicht vorstellen. Was sind sonstige Möglichkeiten sich zu engagieren?

Im Bereich der Beratungstätigkeit gibt es noch drei weitere Möglichkeiten aktiv zu werden. Beide Möglichkeiten erlauben ein spontaneres Engagement an bestimmten Tagen ohne die dauerhafte Betreuung eines Mandats.

In der Sprechstunde kann immer hospitiert werden. Dort werden ratsuchende Personen als Mandant*innen aufgenommen. Die Sprechstunde ist eine Art Filter, der sicherstellt, dass nur Mandate aufgenommen werden, bei denen die RLCC Mitglieder wirklich weiterhelfen können. Die Sprechstunde findet alle zwei Wochen im Büro statt. Bei Interesse bitte bei: sprechstunde@lawcliniccologne.com melden.

Unser Projekt Wheeling Justice besucht ratsuchende Personen direkt in den Einrichtungen. Dort werden ebenfalls neue Mandate aufgenommen. Außerdem wird über allgemeine Rechtsfragen informiert. Auch dort kann hospitiert werden. Bei Interesse bitte bei: wheeling-justice@lawcliniccologne.com melden.

Außerdem existiert ein Verteiler für Anhörungsbegleitungen. Bei der Anhörungsbegleitung begleiten Mitglieder Asylsuchende während ihrer Anhörung durch das BAMF. Bei Interesse könnt ihr euch auf den Verteiler setzen lassen, sodass ihr bei Bedarf kontaktiert werdet. Die Nachfrage solcher Begleitungen hat im letzten Jahr ziemlich nachgelassen, sodass wir nur noch wenige Termine im Jahr haben. Grundsätzlich solltet ihr qualifiziertes Mitglied sein, um dort zu begleiten. In Ausnahmefällen ist dies nicht notwendig, wenn es eher darum geht eine moralische Untersützung zu sein, als eine rechtliche Hilfe. Wenn ihr auf den Verteiler gesetzt werden wollt, meldet euch gerne bei sprechstunde@lawcliniccologne.com

Sprecht ihr Fremdsprachen, insbesondere solche, die auch viele Geflüchtete sprechen? Dann meldet euch gerne als dolmetschende Person an! Es gibt eine entsprechende interne Liste für Mandate und Sprechstunde. Wenn ihr euch das vorstellen könnt, meldet euch gerne bei sprechstunde@lawcliniccologne.com, die aktuell die Liste führen.

Schließlich könnt ihr euch abseits der Beratung und der direkten Unterstützung von ratsuchenden Personen auch in einem der Ressorts engagieren. Wendet euch dann gerne direkt an das jeweilige Ressort oder besucht das regelmäßig stattfindene offene Büro, wo ihr alle Fragen persönlich stellen könnt.

Bei Fragen wendet euch gerne uns!


Viel Erfolg bei der Beratung und danke für Euer Engagement!